Das Ansteigen der Infektionszahlen sieht folgende Neuregelungen vor:
gültig ab Montag, 19.10.2020
-Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist untersagt.
-Im Sportunterricht und bei außerunterrichtlichen Angeboten sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist. Lehrkräfte dürfen mit einem Mund-Nasen-Schutz Hilfestellung beim Sport leisten.
Darüber hinaus gilt, dass die Räumlichkeiten mindestens alle 20 Minuten für 3-5 Minuten stoßgelüftet werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte www.km-bw.de